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Landratsamt Amberg-Sulzbach

Waffenrecht

Telefon: 09621/39-625

waffenrecht@amberg-sulzbach.de

 

Kontakt und Öffnungszeiten

 

Dienstgebäude:

Schloßgraben 3, 92224 Amberg


Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten einen kompletten und korrekten Antrag zu erstellen.

Hinweis:

Diesem Antrag sind keine Unterlagen beizufügen:

 

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an
  • Sichere, korrekte und schnelle Übernahme Ihrer Personendaten aus Ihrem BayernID-Konto
  • Geben Sie die übrigen Informationen in das Online-Formular ein
  • Sie benötigen keinen eigenen Drucker oder Scanner
  • Keine Kosten für Druck und Versand
  • Kein Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Kürzere Bearbeitungszeiten durch elektronische Zustellung
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger
  • Erhalten Sie sofort eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung und die Möglichkeit das ausgefüllte Formular als PDF-Datei herunterzuladen

Erhalten Sie hier Informationen zur BayernID

Füllen Sie das Formular Online ohne Anmeldung aus (Nicht empfohlen!)

  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen eigenen Drucker, um das ausgefüllte Formular auszudrucken
  • Sie benötigen gegebenenfalls einen Scanner, um das unterschriebene Formular per Mail versenden zu können.
  • Eventuell entstehen Ihnen Kosten für Druck und Versand
  • Unter Umständen haben Sie Zeit- und Kostenaufwand für Besorgungsgänge
  • Bei Postzustellung verzögern sich die Bearbeitungszeiten durch manuelle Zustellung
  • Bei E-Mail-Versand über Ihren privaten E-Mail-Account verzichten Sie auf Datenschutz und Datensicherheit
  • Das Landratsamt darf nur sichere Kommunikationswege benutzen, private E-Mail-Accounts sind nicht datenschutzkonform
  • Zum Versand von Bescheiden und Nachfragen mit datenschutzrelevantem Inhalt dürfen Behörden ein privates E-Mail-Postfach mit unverschlüsseltem Versand nicht verwenden
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PDF-Formular als Download (Nicht empfohlen!)

Sie möchten das Formular sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Address
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 8 Sprengstoffgesetz benötigt.

 

In diesem Zusammenhang wird unter anderem die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizei eingeholt, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat abhängig ist oder ob andere Umstände vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit nach dem Sprengstoffgesetz in Frage stellen könnten.

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner gemachten Angaben.