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Landratsamt Amberg-Sulzbach

SG52 - Wasserrecht

Telefon: 09621/39-175

E-Mail an wasserrecht@amberg-sulzbach.de

 

Kontakt und Öffnungszeiten

 

Dienstgebäude:

Schloßgraben 3, 92224 Amberg


Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen einer Wasserschutzgebietsverordnung

Dieser Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen kurzen Schritten einen kompletten und korrekten Antrag zu erstellen.

Hinweis:

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Erläuterungsbericht (s. WPBV)
  • Übersichtslageplan M 1 : 5.000
  • Lageplan M 1 : 1.000
  • evtl. Bauzeichnungen
  • evtl. Alternativenprüfung

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

 

Unternehmer (Bauherr/in)
Grundstückseigentümer (falls abweichend vom Bauherrn):
Lage des Vorhabens
Verstoß des Vorhabens gegen folgende von der Wasserschutzverordnung verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen (§ 3 WSG-VO)

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 

  • Erläuterungsbericht (s. WPBV)
  • Übersichtslageplan M 1 : 5.000
  • Lageplan M 1 : 1.000
  • evtl. Bauzeichnungen
  • evtl. Alternativenprüfung

Im Einzelfall werden ggf. weitere Unterlagen nachgefordert.

Ich/Wir beantrage(n) hiermit die Befreiung von den betroffenen Festsetzungen des § 3 der Wasserschutzgebietsverordnung für das genannte Vorhaben.